Glossar · Maschinensicherheit

Vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung

Eine vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung ist eine nicht beabsichtigte Nutzung einer Maschine, die sich aus leicht vorhersehbarem menschlichem Verhalten ergeben kann. Hersteller müssen solche Verhaltensweisen in der Risikobeurteilung berücksichtigen.

Suchintention: Information Zuletzt aktualisiert: Juli 2026

Definition: Was ist eine vorhersehbare Fehlanwendung?

Eine vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung liegt vor, wenn eine Maschine anders als in der Betriebsanleitung vorgesehen verwendet wird, dieses Verhalten aber leicht vorhersehbar ist.

Entscheidend ist nicht, ob der Hersteller die Nutzung erlaubt. Entscheidend ist, ob er bei realistischer Betrachtung damit rechnen muss, dass Personen die Maschine auf diese Weise verwenden.

Typische Ursachen sind Bequemlichkeit, Zeitdruck, Unaufmerksamkeit, Gewohnheit, fehlende Kenntnisse oder der Versuch, einen Arbeitsablauf zu vereinfachen.

Merksatz: Eine verbotene Nutzung kann trotzdem vorhersehbar sein. Ein Verbot in der Betriebsanleitung beendet deshalb nicht automatisch die Risikobetrachtung.

Praxisbeispiel: Störung an einer Förderanlage

An einer Förderanlage verklemmen sich regelmäßig Werkstücke. Für die sichere Störungsbeseitigung müsste der Bediener die Anlage stoppen, gegen Wiedereinschalten sichern und ein Hilfsmittel verwenden.

Im Arbeitsalltag greifen Beschäftigte jedoch möglicherweise direkt in den Gefahrenbereich, um die Störung schneller zu beseitigen. Das gilt besonders dann, wenn die sichere Vorgehensweise umständlich ist oder häufige Stillstände verursacht.

Obwohl dieser Eingriff nicht vorgesehen ist, kann er vorhersehbar sein. Der Hersteller muss deshalb prüfen, ob konstruktive oder technische Maßnahmen den Zugriff verhindern oder eine sichere Störungsbeseitigung erleichtern können.

Bestimmungsgemäße Verwendung, Fehlanwendung oder nicht vorhersehbare Nutzung?

Für die Risikobeurteilung ist eine nachvollziehbare Abgrenzung der unterschiedlichen Nutzungsformen erforderlich.

Bestimmungsgemäße Verwendung

Die Maschine wird entsprechend den Angaben des Herstellers und den Vorgaben der Betriebsanleitung verwendet.

Vorhersehbare Fehlanwendung

Die Nutzung ist nicht vorgesehen, kann sich aber aus leicht vorhersehbarem menschlichem Verhalten ergeben.

Nicht vorhersehbare Nutzung

Die Maschine wird völlig sachfremd oder auf eine Weise verwendet, mit der realistischerweise nicht gerechnet werden musste.

Die Abgrenzung hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Konstruktion, Zielgruppe, Arbeitsumgebung und bereits bekannte Verhaltensweisen spielen dabei eine wichtige Rolle.

Die vorgesehenen Einsatzbedingungen erläutert der Glossarbeitrag bestimmungsgemäße Verwendung .

Wie lassen sich vorhersehbare Fehlanwendungen erkennen?

Die Betrachtung darf nicht ausschließlich am Schreibtisch erfolgen. Erfahrungen mit ähnlichen Maschinen und tatsächlichen Arbeitsabläufen liefern wichtige Hinweise.

Abkürzungen im Arbeitsablauf

Beschäftigte könnten vorgesehene Schritte überspringen, um Zeit oder Aufwand zu sparen.

Zugriff bei laufender Maschine

Störungen, Werkstücke oder Materialreste könnten während des Betriebs manuell entfernt werden.

Manipulation von Schutzeinrichtungen

Schalter oder Schutztüren könnten umgangen werden, wenn sie notwendige Tätigkeiten stark behindern.

Falsche Werkstücke

Ungeeignete Materialien, Größen oder Gewichte könnten trotz fehlender Freigabe verarbeitet werden.

Ungeeignete Betriebsart

Tätigkeiten könnten im Automatikbetrieb statt in der vorgesehenen sicheren Betriebsart ausgeführt werden.

Zweckentfremdete Maschinenteile

Bauteile oder Flächen könnten als Ablage, Aufstieg oder Arbeitsfläche verwendet werden.

Einbindung in die Risikobeurteilung

Die vorhersehbare Fehlanwendung wird bereits bei der Festlegung der Maschinengrenzen betrachtet. Sie erweitert die bestimmungsgemäße Verwendung um realistisch zu erwartende abweichende Verhaltensweisen.

Die Risikoanalyse umfasst die Festlegung dieser Grenzen, die Identifizierung der Gefährdungen und die Risikoeinschätzung. Die Gefährdungsanalyse vertieft dabei die Ermittlung konkreter Gefährdungen und Gefährdungssituationen.

Typisches Vorgehen

  1. Vorgesehene Verwendung und Maschinengrenzen festlegen
  2. Mögliche Abweichungen vom vorgesehenen Ablauf sammeln
  3. Betroffene Personen und Tätigkeiten bestimmen
  4. Gefährdungen und mögliche Folgen identifizieren
  5. Wahrscheinlichkeit und Schadensschwere einschätzen
  6. Geeignete Maßnahmen zur Risikominderung festlegen
  7. Verbleibende Restrisiken dokumentieren
Praxisbezug: Je häufiger eine unsichere Abkürzung im Arbeitsablauf naheliegt, desto weniger lässt sie sich als völlig unerwartetes Verhalten behandeln.

Welche Schutzmaßnahmen kommen infrage?

Auch bei vorhersehbaren Fehlanwendungen gilt die Rangfolge der Risikominderung. Ein Verbot oder Warnhinweis darf konstruktiv und technisch mögliche Lösungen nicht vorschnell ersetzen.

Inhärent sichere Konstruktion

  • Fehlbedienungen durch eindeutige Gestaltung vermeiden
  • gefährliche Eingriffe konstruktiv unnötig machen
  • Bedienelemente eindeutig anordnen und kennzeichnen
  • sichere Reinigung und Störungsbeseitigung ermöglichen

Technische Schutzmaßnahmen

  • Zugänge zu Gefahrenbereichen überwachen
  • gefährliche Bewegungen beim Eingriff sicher stoppen
  • ungeeignete Betriebsarten technisch verhindern
  • Manipulationen erschweren oder erkennbar machen

Benutzerinformation und Betreibermaßnahmen

  • konkrete Fehlanwendungen in der Betriebsanleitung benennen
  • Gefährdungen und mögliche Folgen verständlich erläutern
  • sichere Arbeitsabläufe beschreiben
  • Beschäftigte tätigkeitsbezogen unterweisen

Weitere Informationen zur Maßnahmenhierarchie enthält der Glossarbeitrag Schutzmaßnahmen an Maschinen .

Wie wird die Fehlanwendung dokumentiert?

Die Risikobeurteilung muss nachvollziehbar zeigen, welche abweichenden Verhaltensweisen untersucht und warum sie als vorhersehbar oder nicht vorhersehbar eingeordnet wurden.

Typische Dokumentationsinhalte

  • Beschreibung der möglichen Fehlanwendung
  • betroffene Personen und Tätigkeiten
  • Ursachen oder Anreize für das Verhalten
  • daraus entstehende Gefährdungen
  • Einschätzung der damit verbundenen Risiken
  • umgesetzte konstruktive und technische Maßnahmen
  • notwendige Benutzerinformationen
  • nach der Risikominderung verbleibende Restrisiken

Relevante Fehlanwendungen müssen außerdem verständlich in der Betriebsanleitung behandelt werden. Pauschale Verbote ohne Beschreibung der konkreten Gefahr bieten häufig nur einen geringen praktischen Nutzen.

Rechtlicher und normativer Rahmen

DIN EN ISO 12100

Die DIN EN ISO 12100 bezieht die vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung in die Festlegung der Maschinengrenzen und die Risikobeurteilung ein.

Maschinenrichtlinie und Maschinenverordnung

Für Maschinen, die vor dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht werden, gilt grundsätzlich die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG . Sie verlangt, dass Hersteller neben der vorgesehenen Verwendung auch vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendungen berücksichtigen.

Ab dem 20. Januar 2027 gilt grundsätzlich die Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen . Sie definiert die vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung als nicht beabsichtigte Nutzung, die sich aus leicht vorhersehbarem menschlichem Verhalten ergeben kann.

Betriebliche Verwendung

Betreiber müssen nach der Betriebssicherheitsverordnung tatsächliche Arbeitsabläufe und vorhersehbare Abweichungen in ihrer Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen.

Welche Bedeutung hat die Fehlanwendung für Betreiber?

Betreiber erleben die tatsächlichen Arbeitsabläufe und erkennen deshalb häufig zuerst, wenn Beschäftigte vorgesehene Prozesse umgehen oder Schutzeinrichtungen manipulieren.

Typische Aufgaben des Betreibers

  • reale Arbeitsabläufe beobachten und bewerten
  • unsichere Abkürzungen und Manipulationen untersuchen
  • Ursachen für abweichendes Verhalten ermitteln
  • sichere und praktikable Arbeitsabläufe festlegen
  • Beschäftigte verständlich unterweisen
  • Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen kontrollieren
  • Hersteller bei erkannten Problemen informieren

Wiederkehrende Fehlanwendungen können darauf hinweisen, dass das Schutzkonzept oder der vorgesehene Arbeitsablauf nicht ausreichend praxistauglich ist. Eine erneute technische Bewertung kann dann sinnvoll oder erforderlich sein.

Typische Fehler bei der Bewertung

Pauschaler Haftungsausschluss

Jede abweichende Nutzung wird als Verantwortung des Benutzers eingeordnet.

Nur Idealablauf betrachtet

Zeitdruck, Störungen und tatsächliche Arbeitsweisen bleiben unberücksichtigt.

Warnung statt Technik

Ein Warnhinweis ersetzt mögliche konstruktive oder technische Schutzmaßnahmen.

Manipulation ignoriert

Leicht umgehbare Schutzeinrichtungen werden nicht als mögliches Fehlverhalten betrachtet.

Erfahrungen nicht genutzt

Unfälle, Beinahe-Unfälle und Erkenntnisse aus ähnlichen Maschinen fließen nicht ein.

Keine Aktualisierung

Neue Arbeitsweisen und bekannte Fehlanwendungen lösen keine erneute Bewertung aus.

Warum die realistische Betrachtung wirtschaftlich sinnvoll ist

Schutzkonzepte funktionieren nur dauerhaft, wenn sie zu den tatsächlichen Arbeitsabläufen passen. Unpraktische Maßnahmen erhöhen das Risiko, dass Beschäftigte sie umgehen oder außer Kraft setzen.

Eine frühzeitige Betrachtung vorhersehbarer Fehlanwendungen reduziert spätere Nachbesserungen, Produktionsunterbrechungen und ungeklärte Sicherheitsprobleme. Gleichzeitig verbessert sie Bedienbarkeit und Akzeptanz der Schutzmaßnahmen.

Wissensnetzwerk

Verwandte Begriffe

Die vorhersehbare Fehlanwendung erweitert die bestimmungsgemäße Verwendung um realistisch zu erwartende Verhaltensweisen. Sie beeinflusst Gefährdungsanalyse, Risikoanalyse und Auswahl der Schutzmaßnahmen.

Risikobeurteilung Gefährdungsanalyse Risikoanalyse Schutzmaßnahmen Restrisiko Bestimmungsgemäße Verwendung

Häufige Fragen zur vorhersehbaren Fehlanwendung

Was ist eine vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung?

Dabei wird eine Maschine anders als in der Betriebsanleitung vorgesehen verwendet. Diese Nutzung kann sich jedoch aus leicht vorhersehbarem menschlichem Verhalten ergeben.

Muss der Hersteller jede denkbare Fehlanwendung berücksichtigen?

Nein. Berücksichtigt werden müssen vernünftigerweise vorhersehbare Verhaltensweisen. Völlig sachfremde oder außergewöhnliche Nutzungen gehören nicht automatisch zum erforderlichen Betrachtungsumfang.

Reicht ein Verbot in der Betriebsanleitung aus?

Nicht immer. Ist eine Fehlanwendung leicht vorhersehbar und kann sie relevante Gefährdungen verursachen, müssen zunächst mögliche konstruktive und technische Schutzmaßnahmen geprüft werden.

Ist die Manipulation einer Schutzeinrichtung vorhersehbar?

Sie kann vorhersehbar sein, wenn die Schutzeinrichtung notwendige Arbeiten stark behindert, leicht umgangen werden kann oder bereits vergleichbare Erfahrungen vorliegen.

Wer muss vorhersehbare Fehlanwendungen dokumentieren?

Der Hersteller berücksichtigt sie in seiner Risikobeurteilung und technischen Dokumentation. Der Betreiber betrachtet zusätzlich die tatsächlichen Arbeitsabläufe in seiner Gefährdungsbeurteilung.

Muss die Bewertung später aktualisiert werden?

Ja, wenn neue Fehlanwendungen, Unfälle, Beinahe-Unfälle oder veränderte Arbeitsabläufe bekannt werden und dadurch die bisherige Risikobewertung oder die Schutzmaßnahmen nicht mehr ausreichen.

Praxisbezug

Reale Arbeitsabläufe sicher bewerten

Fuhr EDV unterstützt Unternehmen bei der Risikobeurteilung von Maschinen, der Bewertung vorhersehbarer Fehlanwendungen und der Auswahl praxistauglicher Schutzmaßnahmen.