Glossar · Maschinensicherheit

Restrisiko bei Maschinen

Ein Restrisiko ist das Risiko, das nach der Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen an einer Maschine verbleibt. Es muss bewertet, dokumentiert und den betroffenen Personen verständlich mitgeteilt werden.

Suchintention: Information Zuletzt aktualisiert: Juli 2026

Definition: Was bedeutet Restrisiko?

Maschinen lassen sich nicht in jedem Fall vollständig risikofrei gestalten. Auch nach einer systematischen Risikobeurteilung und der Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen können Gefährdungen verbleiben. Das daraus entstehende verbleibende Risiko bezeichnet man als Restrisiko.

Ein Restrisiko bedeutet jedoch nicht, dass ein bekanntes Problem einfach akzeptiert werden darf. Zunächst müssen Risiken so weit wie erforderlich reduziert werden. Erst danach lässt sich beurteilen, welche Risiken trotz der getroffenen Maßnahmen weiterhin bestehen.

Merksatz: Das Restrisiko beschreibt nicht das ursprüngliche Risiko einer Maschine, sondern das Risiko nach Abschluss der vorgesehenen Risikominderung.

Praxisbeispiel: Restrisiko an einer Presse

An einer automatisierten Presse verhindert eine trennende Schutzeinrichtung, dass Personen während des regulären Betriebs in den Gefahrenbereich greifen. Beim Einrichten oder bei der Störungsbeseitigung kann ein Zugang zur Maschine dennoch erforderlich sein.

Der Hersteller reduziert das Risiko beispielsweise durch eine sichere Betriebsart, reduzierte Geschwindigkeit, Zustimmeinrichtungen und klar definierte Arbeitsabläufe.

Trotzdem kann bei unsachgemäßem Verhalten oder beim Umgehen der vorgesehenen Abläufe ein Risiko verbleiben. Dieses Restrisiko muss dokumentiert und in der Betriebsanleitung verständlich beschrieben werden.

Welche Rolle spielt das Restrisiko in der Risikobeurteilung?

Das Restrisiko steht am Ende eines systematischen Prozesses. Zunächst ermittelt die Gefährdungsanalyse, welche Gefährdungen und Gefährdungssituationen auftreten können.

Anschließend betrachtet die Risikoanalyse unter anderem die mögliche Schwere eines Schadens und die Wahrscheinlichkeit seines Eintritts.

1. Grenzen festlegen

Verwendung, Lebensphasen, Betriebsarten und betroffene Personen werden bestimmt.

2. Gefährdungen erkennen

Mechanische, elektrische, thermische und weitere Gefährdungen werden ermittelt.

3. Risiken einschätzen

Schadensschwere und Eintrittswahrscheinlichkeit werden fachlich betrachtet.

4. Maßnahmen festlegen

Geeignete konstruktive und technische Maßnahmen werden ausgewählt.

5. Wirksamkeit prüfen

Nach der Umsetzung wird das Risiko erneut eingeschätzt.

6. Restrisiken dokumentieren

Verbleibende Risiken und erforderliche Benutzerinformationen werden festgehalten.

Wichtig: Die Risikobeurteilung ist ein iterativer Prozess. Reichen die vorgesehenen Maßnahmen nicht aus, muss die Risikominderung erneut betrachtet werden.

Restrisiko nach Umsetzung der Schutzmaßnahmen

Die DIN EN ISO 12100 beschreibt eine Rangfolge für die Risikominderung. Informationen und Warnhinweise dürfen technische Lösungen nicht vorschnell ersetzen.

Inhärent sichere Konstruktion

Gefährdungen werden möglichst bereits durch die Gestaltung der Maschine vermieden oder reduziert.

Technische Schutzmaßnahmen

Verbleibende Gefährdungen werden durch Schutzeinrichtungen und ergänzende Schutzmaßnahmen beherrscht.

Benutzerinformation

Benutzer werden über verbleibende Risiken und erforderliche sichere Verhaltensweisen informiert.

Erst wenn konstruktive und technische Möglichkeiten angemessen berücksichtigt wurden, dürfen verbleibende Risiken als Restrisiken behandelt werden.

Weitere Informationen enthält der Glossarbeitrag Schutzmaßnahmen an Maschinen .

Rechtlicher und normativer Rahmen

DIN EN ISO 12100

Die DIN EN ISO 12100 beschreibt allgemeine Gestaltungsleitsätze sowie das Verfahren zur Risikobeurteilung und Risikominderung. Sie bildet die zentrale methodische Grundlage für die Ermittlung und Behandlung von Restrisiken.

Maschinenrichtlinie und Maschinenverordnung

Für Maschinen, die vor dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht werden, gilt grundsätzlich die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG . Sie verlangt unter anderem, dass Hersteller über verbleibende Risiken informieren.

Ab dem 20. Januar 2027 gilt grundsätzlich die Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen . Auch sie verlangt eine Risikobeurteilung und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung.

Betriebliche Verwendung

Arbeitgeber und Betreiber müssen zusätzlich die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln beurteilen. Maßgeblich ist insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung . Herstellerangaben zu Restrisiken fließen daher häufig in die betriebliche Gefährdungsbeurteilung ein.

Wie werden Restrisiken dokumentiert?

Die Dokumentation muss nachvollziehbar zeigen, welche Gefährdungen untersucht, welche Schutzmaßnahmen umgesetzt und welche Risiken anschließend als verbleibend bewertet wurden.

Typische Bestandteile

  • Beschreibung der Gefährdung und möglicher Folgen
  • betroffene Personen, Tätigkeiten und Lebensphasen
  • umgesetzte konstruktive und technische Schutzmaßnahmen
  • Ergebnis der erneuten Risikoeinschätzung
  • Beschreibung des verbleibenden Restrisikos
  • erforderliche Warnhinweise und Benutzerinformationen
  • gegebenenfalls notwendige persönliche Schutzausrüstung
  • Hinweise für Betrieb, Wartung und Störungsbeseitigung

Die Angaben in Risikobeurteilung, Betriebsanleitung, Warnkennzeichnung und weiteren technischen Unterlagen sollten widerspruchsfrei aufeinander abgestimmt sein.

Welche Bedeutung haben Restrisiken für Betreiber?

Betreiber sollten bekannte Restrisiken nicht nur aus der Betriebsanleitung übernehmen. Sie müssen prüfen, wie sich diese Risiken unter den tatsächlichen betrieblichen Bedingungen auswirken.

Dabei spielen beispielsweise Aufstellort, Arbeitsabläufe, Qualifikation der Beschäftigten, Wartung, vorhersehbare Störungen und das Zusammenwirken mit anderen Maschinen eine Rolle.

  • Restrisiken in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen
  • Beschäftigte verständlich und tätigkeitsbezogen unterweisen
  • notwendige Betriebsanweisungen erstellen
  • Schutzmaßnahmen regelmäßig auf Wirksamkeit prüfen
  • Manipulationen von Schutzeinrichtungen verhindern
  • technische und organisatorische Veränderungen neu bewerten
Schnittstelle: Hersteller-Risikobeurteilung und betriebliche Gefährdungsbeurteilung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Informationen zu Restrisiken verbinden beide Betrachtungen.

Zusammenhang mit Verwendung und Fehlanwendung

Restrisiken lassen sich nur sinnvoll beurteilen, wenn die Grenzen der Maschine bekannt sind. Dazu gehören die bestimmungsgemäße Verwendung und die vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung .

Die Bewertung darf sich nicht ausschließlich auf den störungsfreien Automatikbetrieb beschränken. Auch Einrichten, Reinigung, Wartung, Störungsbeseitigung, Transport und Außerbetriebnahme können relevante Restrisiken enthalten.

Typische Fehler beim Umgang mit Restrisiken

Risiko vorschnell akzeptiert

Ein konstruktiv vermeidbares Risiko wird ohne ausreichende Prüfung als Restrisiko bezeichnet.

Warnung statt Technik

Warnhinweise ersetzen mögliche konstruktive oder technische Schutzmaßnahmen.

Zu allgemein beschrieben

Das Restrisiko wird ohne konkrete Gefährdung, Tätigkeit oder mögliche Folge dokumentiert.

Lebensphasen fehlen

Wartung, Reinigung, Einrichtung und Störungsbeseitigung bleiben unberücksichtigt.

Fehlanwendung übersehen

Vorhersehbares menschliches Verhalten wird nicht in die Bewertung einbezogen.

Keine Neubewertung

Technische Änderungen lösen keine Aktualisierung der Risikobeurteilung aus.

Hinweis: Die Formulierung „Vorsicht, Verletzungsgefahr“ reicht meist nicht aus. Ein hilfreicher Hinweis beschreibt die konkrete Gefährdung, mögliche Folgen und das erforderliche sichere Verhalten.

Warum eine klare Bewertung wirtschaftlich wichtig ist

Unklar beschriebene Restrisiken führen häufig zu Rückfragen, unsicheren Arbeitsabläufen oder unnötig weitreichenden organisatorischen Maßnahmen. Eine nachvollziehbare Bewertung schafft eine belastbare Grundlage für Konstruktion, Dokumentation, Unterweisung und sicheren Betrieb.

Außerdem lassen sich notwendige Maßnahmen gezielter priorisieren. Unternehmen vermeiden dadurch sowohl unzureichende Schutzlösungen als auch Maßnahmen, die technisch aufwendig sind, ohne das tatsächliche Risiko wirksam zu senken.

Wissensnetzwerk

Verwandte Begriffe

Das Restrisiko steht am Ende der Risikominderung. Es verbindet Risikobeurteilung, Schutzmaßnahmen, Verwendung und Benutzerinformation.

Risikobeurteilung Gefährdungsanalyse Risikoanalyse Schutzmaßnahmen Bestimmungsgemäße Verwendung Vorhersehbare Fehlanwendung

Häufige Fragen zum Restrisiko

Kann eine Maschine vollständig risikofrei sein?

Eine vollständige Risikofreiheit lässt sich in der Praxis nicht immer erreichen. Entscheidend ist, Risiken systematisch zu ermitteln und durch geeignete Maßnahmen ausreichend zu reduzieren.

Darf jedes verbleibende Risiko als Restrisiko bezeichnet werden?

Nein. Ein Risiko ist nicht allein deshalb ein Restrisiko, weil seine Beseitigung aufwendig wäre. Zuerst muss geprüft werden, welche konstruktiven und technischen Maßnahmen möglich und erforderlich sind.

Müssen Restrisiken in der Betriebsanleitung stehen?

Relevante Restrisiken müssen den Benutzern verständlich mitgeteilt werden. Dazu gehören je nach Gefährdung Hinweise in der Betriebsanleitung und Warnkennzeichnungen.

Wer bewertet das Restrisiko?

Im Rahmen von Konstruktion und Konformitätsbewertung liegt die Bewertung beim Hersteller. Betreiber bewerten zusätzlich die tatsächlichen betrieblichen Bedingungen.

Muss ein Restrisiko nach einem Umbau neu bewertet werden?

Ja, wenn der Umbau Gefährdungen, Betriebsarten, Schutzfunktionen oder die Verwendung beeinflusst. Dann muss geprüft werden, ob neue Risiken entstehen oder sich bestehende Risiken verändern.

Reicht ein Warnschild als Maßnahme gegen ein Restrisiko?

Ein Warnschild reicht nur aus, wenn konstruktive und technische Möglichkeiten zur weiteren Risikominderung bereits angemessen berücksichtigt wurden.

Praxisbezug

Restrisiken nachvollziehbar bewerten

Fuhr EDV unterstützt Unternehmen bei der Risikobeurteilung von Maschinen, der Bewertung vorhandener Schutzmaßnahmen und der nachvollziehbaren Dokumentation verbleibender Risiken.