Wesentliche Veränderung von Maschinen
Entstehen durch einen Maschinenumbau neue Gefährdungen oder erhöhen sich vorhandene Risiken, muss geprüft werden, ob die Schutzmaßnahmen weiterhin ausreichen. Erst die Bewertung im Einzelfall zeigt, ob eine wesentliche Veränderung vorliegt.
Definition: Was ist eine wesentliche Veränderung?
Der Begriff wesentliche Veränderung beschreibt einen Maschinenumbau, durch den eine bereits verwendete Maschine im produktsicherheitsrechtlichen Sinn wie eine neue Maschine zu behandeln sein kann. Entscheidend ist nicht allein der Umfang des Umbaus, sondern seine Auswirkung auf Gefährdungen, Risiken und Schutzmaßnahmen.
Neue Gefährdungen oder ein erhöhtes Risiko bedeuten noch nicht automatisch, dass die Veränderung wesentlich ist. Zusätzlich ist zu prüfen, ob vorhandene Schutzmaßnahmen ausreichen oder eine hinreichende Risikominderung mit einfachen Schutzeinrichtungen möglich ist.
Beispiel aus der Praxis
Ein Unternehmen ersetzt an einer Verpackungsmaschine die bestehende Steuerung durch eine neue SPS und erhöht gleichzeitig die Produktionsgeschwindigkeit. Zusätzlich wird eine automatische Zuführung integriert. Durch die Änderungen entstehen neue Bewegungsabläufe und zusätzliche Gefährdungen. Der Betreiber muss deshalb prüfen, ob eine wesentliche Veränderung vorliegt.
Rechtlicher Hintergrund
Das BMAS-Interpretationspapier zur wesentlichen Veränderung von Maschinen ist die zentrale nationale Orientierung für die Einzelfallbewertung. Es beschreibt die Entscheidungsschritte, mit denen Änderungen an bereits verwendeten Maschinen eingeordnet werden.
Wird eine Maschine wesentlich verändert, wird sie im produktsicherheitsrechtlichen Sinn wie eine neue Maschine behandelt. Wer die wesentliche Veränderung verantwortet, übernimmt dadurch die damit verbundenen Herstellerpflichten.
Dazu gehören je nach Fall eine Risikobeurteilung für Altmaschinen, eine Bewertung der bestehenden Altmaschine, technische Unterlagen, eine Betriebsanleitung, eine Konformitätsbewertung und eine CE-Kennzeichnung.
Weitere Informationen zu CE-Kennzeichnung, Konformitätsbewertung und Betreiberpflichten finden Sie im Bereich Maschinensicherheit und CE-Kennzeichnung.
Primärquelle: BMAS-Interpretationspapier zur wesentlichen Veränderung von Maschinen .
Ergänzende Praxishilfe: BG RCI – Informationsschrift zur wesentlichen Veränderung von Maschinen .
Prüfung im Einzelfall
Der Betreiber prüft jede Änderung im Einzelfall und dokumentiert das Ergebnis nachvollziehbar. Dafür beschreibt er die geplante Änderung, betrachtet die betroffenen Gefährdungen und bewertet die vorhandenen Schutzmaßnahmen.
Entscheidungsschritte nach dem BMAS-Prüfschema
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Änderung beschreiben
Geänderte Funktionen, Leistungen, Betriebsarten, Schnittstellen und die bestimmungsgemäße Verwendung werden nachvollziehbar erfasst.
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Gefährdungen und Risiken vergleichen
Es wird geprüft, ob eine neue Gefährdung entsteht oder sich ein bereits vorhandenes Risiko erhöht. Ist beides nicht der Fall, liegt keine wesentliche Veränderung vor.
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Vorhandene Schutzmaßnahmen bewerten
Bleiben die bestehenden Schutzmaßnahmen für die neue Situation ausreichend, wird die Änderung in der Regel nicht als wesentlich eingeordnet.
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Zusätzliche Risikominderung beurteilen
Reichen die Schutzmaßnahmen nicht aus, ist zu klären, ob eine hinreichende Risikominderung mit einfachen Schutzeinrichtungen möglich ist. Ist das nicht möglich, kann eine wesentliche Veränderung vorliegen.
In vielen Fällen stehen wesentliche Veränderungen in direktem Zusammenhang mit einem Umbau von Bestandsmaschinen oder einem Retrofit von Maschinen. Beide Maßnahmen sollten bereits in der Planungsphase sicherheitstechnisch bewertet werden.
Typische Beispiele für kritische Änderungen
Neue Steuerung
Eine neue SPS ist nicht automatisch wesentlich. Kritisch wird sie, wenn sie Sicherheitsfunktionen, Bewegungen oder Betriebsarten deutlich verändert.
Automatische Beschickung
Wird eine manuell beschickte Maschine automatisiert, können neue Quetsch-, Scher- oder Einzugsstellen entstehen.
Leistungserhöhung
Höhere Geschwindigkeit, größere Kräfte oder neue Werkzeuge können vorhandene Schutzmaßnahmen unzureichend machen.
Neue Betriebsart
Neue Einricht-, Automatik- oder Sonderbetriebsarten können andere Gefährdungen erzeugen als der ursprüngliche Betrieb.
Geänderte Schutzeinrichtung
Werden Schutztüren, Lichtgitter oder Zuhaltungen verändert, muss ihre Schutzwirkung erneut betrachtet werden.
Verkettung mehrerer Maschinen
Werden Maschinen zu einer Linie verbunden, entstehen neue Schnittstellen. Dann muss das Zusammenspiel der Maschinen bewertet werden.
Folgen für Betreiber
Die Bewertung führt zu zwei unterschiedlichen Ergebnissen. In beiden Fällen bleiben sicherheitstechnische und betriebliche Pflichten bestehen.
Wenn die Veränderung wesentlich ist
Die veränderte Maschine wird wie eine neue Maschine behandelt. Die verantwortliche Person oder das verantwortliche Unternehmen übernimmt die Herstellerpflichten für die Maschine in ihrem veränderten Zustand.
Besonders wichtig ist die Abgrenzung zwischen einer normalen Modernisierung und der Frage, wann eine Altmaschine zur Neumaschine wird. Von dieser Bewertung hängen zahlreiche rechtliche Pflichten ab.
Deshalb sollte die Bewertung bereits vor der technischen Umsetzung des Umbaus erfolgen.
Typische Unterlagen bei einer wesentlichen Veränderung
- Beschreibung der Änderung
- Bewertung der neuen und vorhandenen Gefährdungen
- Entscheidung zur wesentlichen Veränderung
- Risikobeurteilung der geänderten Maschine
- Nachweis der Schutzmaßnahmen
- technische Dokumentation
- Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung
Wenn die Veränderung nicht wesentlich ist
Auch dann muss die Maschine sicher verwendet werden können. Der Betreiber prüft insbesondere, ob die Gefährdungsbeurteilung, Prüfungen, Betriebsanweisung, Unterweisung oder Dokumentation an den veränderten Zustand angepasst werden müssen.
Häufige Missverständnisse
„Jeder Umbau ist automatisch wesentlich.“
Das stimmt nicht. Viele Umbauten bleiben Instandhaltung, Austausch oder Modernisierung. Entscheidend sind die Auswirkungen auf die Sicherheit.
„Nur große Umbauten sind relevant.“
Auch kleine Änderungen können sicherheitsrelevant sein, wenn sie neue Gefährdungen erzeugen oder Risiken deutlich erhöhen.
„Eine neue SPS führt immer zu neuer CE.“
Eine Steuerungsänderung muss bewertet werden. Sie führt aber nicht automatisch zu einer neuen CE-Kennzeichnung.
Verwandte Begriffe
Die wesentliche Veränderung steht häufig im Zusammenhang mit Altmaschinen, Umbauten, Retrofit, Risikobeurteilung und der Frage, wann eine Maschine erneut CE-relevant wird.
Häufige Fragen zur wesentlichen Veränderung
Was ist eine wesentliche Veränderung von Maschinen?
Sie kann vorliegen, wenn ein Umbau neue Gefährdungen erzeugt oder Risiken erhöht, vorhandene Schutzmaßnahmen nicht ausreichen und eine hinreichende Risikominderung nicht mit einfachen Schutzeinrichtungen erreicht werden kann. Die Entscheidung erfolgt immer im Einzelfall.
Wer bewertet, ob eine wesentliche Veränderung vorliegt?
Die Verantwortung liegt in der Regel beim Betreiber oder bei dem Unternehmen, das die Änderung vornimmt oder veranlasst. Die Bewertung sollte fachkundig erfolgen und dokumentiert werden.
Führt jede Steuerungsänderung zu einer wesentlichen Veränderung?
Nein. Eine Steuerungsänderung muss betrachtet werden, führt aber nicht automatisch zu einer wesentlichen Veränderung. Entscheidend ist die konkrete Auswirkung auf die Sicherheit.
Was muss dokumentiert werden, wenn die Veränderung nicht wesentlich ist?
Dokumentiert werden sollten mindestens die Änderung, die betrachteten Gefährdungen und Risiken, die Wirksamkeit vorhandener oder zusätzlicher Schutzmaßnahmen und die begründete Entscheidung. Außerdem ist zu prüfen, welche betrieblichen Unterlagen angepasst werden müssen.
Welche Pflichten entstehen bei einer wesentlichen Veränderung?
Die Maschine wird wie eine neue Maschine behandelt. Dazu gehören insbesondere Risikobeurteilung, Konformitätsbewertung, technische Dokumentation, Betriebsanleitung, Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung nach dem jeweils anwendbaren Rechtsrahmen.
Welche Rolle spielt die Risikobeurteilung?
Die Risikobeurteilung für Altmaschinen hilft dabei, neue Gefährdungen zu erkennen, Risiken zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Sie ist bei kritischen Änderungen ein zentrales Werkzeug.
Umbauten frühzeitig bewerten
Fuhr EDV unterstützt Betreiber bei der Bewertung wesentlicher Veränderungen, der Einordnung von Umbauten, Retrofit-Projekten und der Frage, ob eine bestehende Altmaschine rechtlich wie eine Neumaschine behandelt werden muss.