Normen · Maschinensicherheit & CE
DIN EN ISO 12100: Risikobeurteilung und Risikominderung
Die DIN EN ISO 12100 beschreibt allgemeine Gestaltungsleitsätze für sichere Maschinen. Sie legt ein systematisches und iteratives Vorgehen fest, um Maschinengrenzen zu bestimmen, Gefährdungen zu identifizieren, Risiken einzuschätzen und zu bewerten sowie Risiken durch eine verbindliche Rangfolge von Schutzmaßnahmen zu mindern.
DIN EN ISO 12100: vollständige Bezeichnung und Zweck
Die vollständige deutsche Bezeichnung lautet DIN EN ISO 12100:2011-03 – Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze – Risikobeurteilung und Risikominderung. Die deutsche Ausgabe übernimmt die europäische EN ISO 12100:2010 und die internationale ISO 12100:2010.
Die Norm stellt die methodische Grundlage für die sichere Konstruktion von Maschinen bereit. Ihr Schwerpunkt liegt nicht auf einzelnen Schutzvorrichtungen oder bestimmten Maschinenarten, sondern auf dem übergeordneten Prozess: Gefährdungen erkennen, Risiken beurteilen, geeignete Maßnahmen auswählen und deren Ergebnis nachvollziehbar dokumentieren.
Eine verbindliche Originalausgabe ist über DIN Media erhältlich. Diese Seite fasst Zweck und Vorgehensweise eigenständig zusammen und ersetzt nicht die Arbeit mit dem vollständigen Normtext.
Anwendungsbereich und Zielgruppen
Als grundlegende Typ-A-Norm ist die DIN EN ISO 12100 auf sehr unterschiedliche Maschinenkategorien anwendbar. Sie unterstützt insbesondere bei der Konstruktion neuer Maschinen, bei sicherheitsrelevanten Änderungen bestehender Maschinen und bei der Entwicklung maschinenspezifischer Sicherheitskonzepte.
Typische Zielgruppen
- Maschinenhersteller und Sondermaschinenbauer
- Konstrukteure aus Mechanik, Elektrotechnik und Steuerungstechnik
- Systemintegratoren und Verantwortliche für Maschinenverkettungen
- CE-Koordinatoren und technische Dokumentation
- Unternehmen, die Maschinen für den Eigengebrauch herstellen
- Betreiber, die Bestandsmaschinen wesentlich verändern könnten
Für Betreiber ist die Norm vor allem dann relevant, wenn sie selbst Herstellerverantwortung übernehmen, etwa bei einem Eigenbau, einer wesentlichen Veränderung oder einer neu geschaffenen Gesamtheit von Maschinen. Die betriebliche Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzrecht bleibt davon zu unterscheiden: Sie betrachtet die konkrete Verwendung des Arbeitsmittels durch Beschäftigte.
Welchen Status hat die DIN EN ISO 12100 im August 2026?
DIN Media führt die Ausgabe DIN EN ISO 12100:2011-03 im August 2026 als aktuell. Auf internationaler Ebene ist ISO 12100:2010 weiterhin veröffentlicht und gültig. ISO weist zugleich darauf hin, dass die Norm überarbeitet wird. Der in Entwicklung befindliche Entwurf ISO/DIS 12100.3 ist jedoch noch keine veröffentlichte Nachfolgenorm und ersetzt die aktuelle Ausgabe nicht.
EN ISO 12100:2010 ist im derzeitigen europäischen Normenverzeichnis zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG als Typ-A-Norm aufgeführt. Eine Typ-A-Norm vermittelt grundlegende Begriffe und Gestaltungsprinzipien. Ihre Anwendung schafft einen wichtigen methodischen Rahmen, reicht allein aber nicht aus, um die Konformität mit sämtlichen einschlägigen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen einer konkreten Maschine nachzuweisen.
Wie läuft die Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100 ab?
Die Risikobeurteilung ist ein wiederholter Prozess. Nach jeder umgesetzten Schutzmaßnahme wird erneut beurteilt, ob das Risiko ausreichend gemindert wurde oder weitere Maßnahmen notwendig sind. Eine einmal ausgefüllte Liste ohne Rückkopplung in die Konstruktion erfüllt diesen Grundgedanken nicht.
1. Maschinengrenzen bestimmen
Verwendung, Fehlanwendung, Personen, Betriebsarten, räumliche Grenzen und Lebensphasen werden festgelegt.
2. Gefährdungen identifizieren
Gefahrenquellen, Gefährdungssituationen und mögliche Gefährdungsereignisse werden systematisch ermittelt.
3. Risiken einschätzen
Für jede relevante Gefährdung werden mögliches Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit betrachtet.
4. Risiken bewerten
Es wird entschieden, ob das Risiko ausreichend gemindert ist oder zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.
5. Risiken mindern
Maßnahmen werden in der vorgeschriebenen Rangfolge konstruktiv, technisch und informativ umgesetzt.
6. Erneut beurteilen
Nach der Änderung werden neue Gefährdungen, Wechselwirkungen und das verbleibende Risiko erneut geprüft.
Die Risikoanalyse umfasst dabei die Bestimmung der Grenzen, die Identifizierung der Gefährdungen und die Risikoeinschätzung. Zusammen mit der anschließenden Risikobewertung bildet sie die Risikobeurteilung. Die begriffliche Trennung hilft, Arbeitsschritte und Ergebnisse sauber zu dokumentieren.
Maschinengrenzen, Verwendung und Lebensphasen festlegen
Eine belastbare Risikobeurteilung beginnt nicht mit einer Gefährdungsliste, sondern mit der Beschreibung der Maschine und ihrer Grenzen. Ohne klaren Rahmen lässt sich nicht entscheiden, welche Situationen, Personen und Tätigkeiten berücksichtigt werden müssen.
Zu den wesentlichen Grenzen gehören
- Verwendungsgrenzen: bestimmungsgemäße Verwendung, Betriebsarten, Werkstoffe, Produkte und vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung
- Räumliche Grenzen: Bewegungsräume, Schnittstellen, Aufstellflächen, Energiezuführungen und notwendige Zugänge
- Zeitliche Grenzen: vorgesehene Lebensdauer, Wechselintervalle sowie Alterung und Verschleiß sicherheitsrelevanter Bauteile
- Personengrenzen: Bediener, Einrichter, Reinigung, Instandhaltung, Transportpersonal und mögliche unbeteiligte Personen
Die Betrachtung umfasst nicht nur den störungsfreien Automatikbetrieb. Relevant sind je nach Maschine auch Transport, Montage, Inbetriebnahme, Einrichten, Produktion, Störungssuche, Reinigung, Wartung, Reparatur, Demontage und Entsorgung. Gerade Tätigkeiten außerhalb des Normalbetriebs führen häufig zu unmittelbarem Zugang zu Gefahrstellen.
Weitere Einzelheiten erläutert der Glossarbeitrag zur Bestimmungsgemäße Verwendung.
Gefährdungsidentifizierung, Risikoeinschätzung und Risikobewertung
Die Gefährdungsanalyse untersucht systematisch, welche Gefährdungen unter den festgelegten Bedingungen auftreten können. Dazu zählen beispielsweise mechanische, elektrische, thermische, akustische, ergonomische oder stoffbezogene Gefährdungen sowie Kombinationen und Wechselwirkungen.
Die anschließende Risikoanalyse betrachtet das mögliche Schadensausmaß und die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts. Zur Wahrscheinlichkeit gehören je nach gewählter Methode unter anderem Exposition, Eintritt eines Gefährdungsereignisses und Möglichkeiten, den Schaden zu vermeiden oder zu begrenzen.
Die Norm schreibt kein einziges universelles Punktesystem und keinen bestimmten Risikographen für alle Maschinen vor. Die gewählte Methode muss zur Maschine, zur Datenlage und zur Komplexität der Risiken passen. Entscheidend sind konsistente Kriterien, fachlich begründete Bewertungen und die nachvollziehbare Entscheidung, ob weitere Risikominderung erforderlich ist.
Risikominderung nach dem Drei-Stufen-Verfahren
Die DIN EN ISO 12100 ordnet Maßnahmen zur Risikominderung nach einer klaren Priorität. Warnhinweise oder persönliche Schutzausrüstung dürfen eine mögliche konstruktive oder technische Lösung nicht vorschnell ersetzen.
Stufe 1
Inhärent sichere Konstruktion
Gefährdungen werden durch die Gestaltung vermieden oder Risiken bereits an der Quelle vermindert, etwa durch geringere Kräfte, geeignete Abstände oder die Beseitigung von Quetschstellen.
Stufe 2
Technische Schutzmaßnahmen
Verbleibende Gefährdungen werden durch trennende oder nichttrennende Schutzeinrichtungen und ergänzende Schutzmaßnahmen beherrscht.
Stufe 3
Benutzerinformation
Über verbleibende Risiken wird informiert. Dazu können Betriebsanleitung, Warnhinweise, Kennzeichnungen und Angaben zu erforderlicher Qualifikation oder persönlicher Schutzausrüstung gehören.
Nach jeder Stufe ist zu prüfen, ob die Maßnahmen wirksam sind, ob sie neue Gefährdungen erzeugen und welches Restrisiko verbleibt. Das Verfahren bleibt iterativ, bis die notwendige Risikominderung erreicht ist. Eine ausführliche Einordnung enthält die Seite zum Drei-Stufen-Verfahren.
Wie wirkt die DIN EN ISO 12100 mit Typ-B- und Typ-C-Normen zusammen?
Die Norm ist als Typ-A-Norm die methodische Basis der Maschinensicherheit. Für konkrete Gefährdungen, Schutzmaßnahmen oder Maschinenarten müssen häufig weitere Normen berücksichtigt werden.
Typ-A-Normen
Sie enthalten grundlegende Begriffe, Gestaltungsleitsätze und allgemeine Methoden. DIN EN ISO 12100 ist die zentrale Typ-A-Norm für Risikobeurteilung und Risikominderung.
Typ-B-Normen
Sie behandeln bestimmte Sicherheitsaspekte oder Schutzmaßnahmen, die für viele Maschinenarten relevant sind. Beispiele sind Sicherheitsabstände, Schutzeinrichtungen, elektrische Ausrüstung oder sicherheitsbezogene Steuerungsteile.
Typ-C-Normen
Sie enthalten detaillierte Anforderungen für bestimmte Maschinen oder Maschinengruppen. Gibt es eine anwendbare Typ-C-Norm, ist sie für die dort behandelten Gefährdungen und Lösungen regelmäßig konkreter. Ihr Anwendungsbereich, ihre Einschränkungen und ihr aktueller Status müssen trotzdem geprüft werden.
Eine häufige Fehlannahme lautet, die Anwendung der DIN EN ISO 12100 allein mache jede Maschine automatisch konform. Tatsächlich bildet sie den methodischen Rahmen. Das konkrete Sicherheitskonzept entsteht erst durch die Verbindung aus Rechtsanforderungen, Risikobeurteilung, anwendbaren Typ-B- und Typ-C-Normen sowie geeigneter technischer Umsetzung.
Bedeutung für CE-Kennzeichnung und Rechtsrahmen
Die Risikobeurteilung ist ein wesentlicher Teil des Konformitätsbewertungsverfahrens. Sie hilft dem Hersteller, die für seine Maschine relevanten Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen systematisch umzusetzen und die Auswahl von Schutzmaßnahmen zu begründen. Sie ist damit eine wichtige Grundlage der CE-Kennzeichnung und Maschinensicherheit, aber nicht deren einziger Bestandteil.
Bis zum 19. Januar 2027 ist grundsätzlich die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG maßgeblich. EN ISO 12100:2010 ist im geltenden EU-Durchführungsbeschluss zu harmonisierten Maschinennormen als Typ-A-Norm aufgeführt. Nach der Erläuterung des Beschlusses reicht die Anwendung einer Typ-A-Norm allein nicht für eine vollständige Konformitätsvermutung mit allen einschlägigen Anforderungen aus.
Ab dem 20. Januar 2027 gilt grundsätzlich die Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen. Auch sie verlangt, Risiken zu beurteilen und geeignete Maßnahmen nach einer Rangfolge umzusetzen. Für die Nutzung einer Konformitätsvermutung muss jedoch geprüft werden, welche Normen und Fundstellen dann tatsächlich unter der Maschinenverordnung veröffentlicht sind.
Welche Nachweise und Dokumentationen sind erforderlich?
Die Dokumentation muss den Prozess und die getroffenen Entscheidungen nachvollziehbar machen. Sie sollte nicht nur das Endergebnis enthalten, sondern auch zeigen, auf welcher Informationsbasis Gefährdungen beurteilt und Schutzmaßnahmen ausgewählt wurden.
Typische Inhalte einer Risikobeurteilungsdokumentation
- Beschreibung der Maschine, ihrer Grenzen und vorgesehenen Verwendung
- zugrunde gelegte Annahmen, Benutzergruppen und vorhersehbare Fehlanwendungen
- betrachtete Lebensphasen, Betriebsarten, Tätigkeiten und Schnittstellen
- identifizierte Gefährdungen und zugehörige Gefährdungssituationen
- verwendete Kriterien und Ergebnisse der Risikoeinschätzung
- begründete Risikobewertung und festgelegte Maßnahmen
- Nachweise zur Umsetzung und Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen
- verbleibende Restrisiken und erforderliche Benutzerinformationen
- angewendete Rechtsvorschriften, Normen und technische Spezifikationen
- Versionen, Verantwortlichkeiten und Freigabestand
Die Risikobeurteilung muss mit Zeichnungen, Berechnungen, Prüfungen, Validierungsunterlagen und Betriebsanleitung zusammenpassen. Werden Konstruktion, Software, Betriebsarten oder Schutzfunktionen geändert, ist zu prüfen, welche Bewertungen und Nachweise aktualisiert werden müssen.
Praxisbeispiel: automatische Verpackungsmaschine
Ein Hersteller entwickelt eine Verpackungsmaschine mit automatischer Zuführung, Greifer, Verschließeinheit und Austransport. Zunächst legt er fest, welche Produkte verarbeitet werden, welche Bediener vorgesehen sind und welche Tätigkeiten während Einrichten, Produktion, Reinigung, Störungsbeseitigung und Wartung auftreten.
Die Gefährdungsidentifizierung zeigt unter anderem Quetsch- und Scherstellen an Greifer und Zuführung, elektrische Gefährdungen im Schaltschrank sowie unerwartete Bewegungen bei der Störungsbeseitigung. Für jede Situation werden mögliches Schadensausmaß, Exposition und Vermeidungsmöglichkeiten beurteilt.
Im ersten Schritt verändert der Hersteller die Konstruktion, reduziert zugängliche Spalte und begrenzt notwendige Kräfte. Verbleibende Gefahrbereiche sichert er anschließend durch trennende Schutzeinrichtungen mit überwachten Zugängen. Für Einrichtarbeiten wird eine geeignete Betriebsart mit sicher begrenzten Bewegungen vorgesehen. Erst danach beschreibt die Betriebsanleitung verbleibende Restrisiken und sichere Arbeitsabläufe.
Nach Umsetzung der Maßnahmen wird die Risikobeurteilung erneut durchlaufen. Dabei prüft der Hersteller auch, ob Schutztüren, Betriebsarten oder neue Bedienabläufe zusätzliche Gefährdungen erzeugen. Das Beispiel zeigt den iterativen Charakter: Bewertung, Konstruktion und Nachweis müssen sich gegenseitig beeinflussen.
Typische Fehlinterpretationen und Praxisfehler
Nur den Normalbetrieb bewerten
Einrichten, Reinigung, Wartung und Störungsbeseitigung bleiben unberücksichtigt, obwohl dort häufig direkter Zugang zu Gefahrstellen besteht.
Mit einer Gefährdungsliste beginnen
Ohne zuvor bestimmte Maschinengrenzen fehlt der belastbare Rahmen für Personen, Tätigkeiten, Lebensphasen und Fehlanwendungen.
Risikozahl als Begründung verwenden
Ein Zahlenwert allein erklärt weder die konkrete Situation noch, warum eine Maßnahme geeignet und ausreichend ist.
Warnhinweise vor Technik setzen
Benutzerinformationen werden vorgesehen, obwohl das Risiko konstruktiv oder durch technische Schutzmaßnahmen weiter gemindert werden könnte.
Normenanwendung pauschal behaupten
Die Norm wird in der Konformitätserklärung genannt, ohne ihre Anforderungen nachweisbar in Konstruktion und Dokumentation umzusetzen.
Bewertung nicht fortschreiben
Konstruktionsänderungen, neue Softwarestände oder angepasste Betriebsarten werden nicht in die Risikobeurteilung zurückgeführt.
Auch die Gleichsetzung von Hersteller-Risikobeurteilung und betrieblicher Gefährdungsbeurteilung ist problematisch. Beide Prozesse können Informationen austauschen, beruhen aber auf unterschiedlichen Rollen, Zeitpunkten und Rechtsgrundlagen.
Wissensnetzwerk
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Die DIN EN ISO 12100 verbindet die einzelnen Schritte des Risikobeurteilungsprozesses mit der sicheren Konstruktion, technischen Schutzmaßnahmen, Benutzerinformation und CE-Dokumentation.
Häufige Fragen
FAQ zur DIN EN ISO 12100
Was regelt die DIN EN ISO 12100?
Sie beschreibt allgemeine Gestaltungsleitsätze und eine systematische Methode für Risikobeurteilung und Risikominderung an Maschinen. Dazu gehören Maschinengrenzen, Gefährdungsidentifizierung, Risikoeinschätzung, Risikobewertung und die Rangfolge der Schutzmaßnahmen.
Ist DIN EN ISO 12100 gesetzlich verpflichtend?
Normen sind grundsätzlich keine Gesetze. Ihre Anwendung ist häufig freiwillig, unterstützt aber die fachgerechte Umsetzung rechtlicher Anforderungen. Abweichende Lösungen müssen ein mindestens gleichwertiges Sicherheitsniveau erreichen und nachvollziehbar begründet werden.
Ist DIN EN ISO 12100:2011-03 noch aktuell?
Ja. DIN Media führt die deutsche Ausgabe im August 2026 als aktuell. ISO 12100:2010 wird derzeit überarbeitet; der veröffentlichte Entwurf ist jedoch noch keine gültige Nachfolgenorm.
Was ist eine Typ-A-Norm?
Eine Typ-A-Norm enthält grundlegende Sicherheitskonzepte, Begriffe und Gestaltungsleitsätze, die auf alle Maschinenkategorien anwendbar sein können. Für konkrete Schutzmaßnahmen und Maschinenarten werden ergänzend Typ-B- und Typ-C-Normen benötigt.
Schreibt die Norm einen bestimmten Risikographen vor?
Nein. Die Methode zur Risikoeinschätzung muss zur Maschine und zur Komplexität der Gefährdungen passen. Kriterien und Entscheidungen müssen konsistent, fachlich begründet und nachvollziehbar dokumentiert sein.
Was gehört zum Drei-Stufen-Verfahren?
Zuerst sind inhärent sichere Konstruktionsmaßnahmen anzuwenden. Danach folgen technische Schutzmaßnahmen und ergänzende Schutzmaßnahmen. Erst für anschließend verbleibende Risiken werden Benutzerinformationen vorgesehen.
Muss jede Maschine eine Risikobeurteilung haben?
Für Maschinen im Anwendungsbereich des europäischen Maschinenrechts muss der Hersteller Risiken beurteilen und die Ergebnisse in den technischen Unterlagen dokumentieren. Umfang und Tiefe richten sich nach Maschine, Verwendung und Gefährdungslage.
Gilt die DIN EN ISO 12100 auch für Altmaschinen?
Sie kann als methodische Grundlage für sicherheitsrelevante Änderungen und Bewertungen dienen. Ob ein Betreiber Herstellerpflichten übernimmt, hängt jedoch vom konkreten Fall ab, etwa von Eigenbau oder wesentlicher Veränderung. Betreiberpflichten aus dem Arbeitsschutzrecht bleiben eigenständig bestehen.
Reicht die Anwendung der DIN EN ISO 12100 für die CE-Kennzeichnung aus?
Nein. Die Norm liefert den methodischen Rahmen für Risikobeurteilung und Risikominderung. Zusätzlich müssen anwendbare Rechtsvorschriften, grundlegende Anforderungen, weitere harmonisierte Normen, Konformitätsbewertung, technische Unterlagen und Erklärung berücksichtigt werden.
Was ändert sich mit der Maschinenverordnung ab 2027?
Ab dem 20. Januar 2027 gilt grundsätzlich die Verordnung (EU) 2023/1230. Die systematische Risikobeurteilung und die Rangfolge der Risikominderung bleiben zentral. Für konkrete Projekte muss dann geprüft werden, welche Normausgaben und europäischen Fundstellen aktuell gelten.
Praxisbezug
Risikobeurteilung strukturiert und nachvollziehbar umsetzen
Fuhr EDV unterstützt Hersteller und Unternehmen dabei, Maschinengrenzen festzulegen, Gefährdungen systematisch zu identifizieren, Risiken fachlich zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen sowie eine belastbare Dokumentation abzuleiten.