Umbau von Altmaschinen
Wenn Maschinen verändert oder Baugruppen nachgerüstet werden, kann sich die Sicherheit – und damit die rechtliche Einordnung – ändern. Entscheidend ist, ob durch den Umbau neue Gefährdungen entstehen bzw. das Risiko steigt und ob damit eine wesentliche Veränderung vorliegt.
Einordnung: Was passiert bei Umbauten an Altmaschinen?
Schon kleine Änderungen können Auswirkungen auf die Sicherheit haben. Typische Beispiele: Nachrüstung von Automatisierung, Umbau von Betriebsarten, zusätzliche Achsen, neue Werkzeuge/Prozesse, neue Schutzeinrichtungen oder eine geänderte Steuerung. Entscheidend ist, ob dadurch neue Gefährdungen entstehen oder das Risiko insgesamt steigt.
Typische Umbau-Anlässe
Retrofit & Modernisierung · Leistungssteigerung · Prozessänderung · Schutztechnik nachrüsten · neue Steuerung/SPS · Integration in Linie · Umbau von Zuführung/Entnahme · Erweiterung um Baugruppen
Warum die Einordnung so wichtig ist
Eine vollständige neue Konformitätsbewertung ist in der Regel nur dann erforderlich, wenn eine Maschine wesentlich verändert wird. Davor steht immer die sachliche Prüfung: Welche Veränderung liegt vor – und welche Maßnahmen sind angemessen und verhältnismäßig?
Wesentliche Veränderung: die entscheidende Frage
Von einer wesentlichen Veränderung spricht man typischerweise dann, wenn durch den Umbau eine neue Gefährdung oder eine Risikoerhöhung entsteht, die nicht mit einfachen Mitteln beherrschbar ist und im Unfallfall zu einem irreversiblen Schaden führen kann. Für die Praxis bedeutet das: erst bewerten, dann entscheiden – und anschließend sauber dokumentieren.
Pragmatischer Check (Orientierung)
Entsteht eine neue Betriebsart? Ändern sich Zugriffsmöglichkeiten? Werden Sicherheitsfunktionen neu aufgebaut/umprogrammiert? Wird die Performance sicherheitsrelevanter Funktionen beeinflusst? Gibt es neue Energiequellen oder höhere Kräfte/Geschwindigkeiten?
Typische „rote Flaggen“
Austausch/Änderung von Steuerungskonzepten · Eingriffe in Schutzeinrichtungen · neue Automatisierung oder neue Achsen · geänderte Prozessparameter · Integration in verkettete Anlagen mit neuen Schnittstellen.
Vorgehen: so entsteht Klarheit ohne unnötigen Aufwand
Ziel ist eine belastbare Entscheidung: Welche Pflichten ergeben sich aus dem Umbau – und welche Schutzmaßnahmen sind technisch und organisatorisch sinnvoll? Dazu arbeiten wir strukturiert, aber pragmatisch. Du bekommst Klarheit für Technik, Management und ggf. Prüforganisationen.
Änderung erfassen
- Umbauumfang, Baugruppen, Schnittstellen
- Betriebsarten, Lebensphasen, Grenzen
- Dokumente/Bestand (Schaltpläne, Zeichnungen, Anleitungen)
Gefährdungen & Risiken bewerten
- Neue Gefährdungen / Risikoerhöhung identifizieren
- Sicherheitsfunktionen & Schutzkonzept prüfen
- Maßnahmen nach Stand der Technik ableiten
Einordnung & Maßnahmenplan
- Begründete Bewertung „wesentlich / nicht wesentlich“
- Konkreter Umsetzungsplan (technisch/organisatorisch)
- Dokumentierte Entscheidung, auditfest nachvollziehbar
Ergebnisse: Was du am Ende in der Hand hast
Du erhältst Unterlagen, die nicht nur „formal passen“, sondern operativ helfen: für Freigaben, Betreiberpflichten, interne Verantwortlichkeiten und als Grundlage für die nächsten Schritte – verständlich, nachvollziehbar und in der Praxis nutzbar.
Dokumentierte Bewertung
Klarer Bericht zur Änderung und deren Auswirkungen auf die Sicherheit – inkl. Begründung der Einordnung und Priorisierung der Risiken.
Maßnahmen & Umsetzung
Technische und organisatorische Maßnahmen: Schutztechnik, Sicherheitsfunktionen, Hinweise/Unterweisungen, Prüf- und Wartungsempfehlungen.
FAQ zum Umbau von Altmaschinen
Muss nach jedem Umbau eine neue CE-Kennzeichnung erfolgen?
Nein. Eine vollständige neue Konformitätsbewertung ist in der Regel nur dann erforderlich, wenn eine wesentliche Veränderung vorliegt. Entscheidend ist die sicherheitstechnische Auswirkung des Umbaus auf Gefährdungen und Risiken.
Was sind typische „kritische“ Änderungen?
Änderungen an Steuerung/Sicherheitsfunktionen, neue Betriebsarten, höhere Kräfte/Geschwindigkeiten, geänderte Zugriffsmöglichkeiten, neue Energiequellen oder das Entfernen/Ersetzen von Schutzeinrichtungen sind häufige Treiber für eine Neubewertung.
Welche Rolle hat der Betreiber beim Umbau?
Je nach Einordnung kann sich die Verantwortung des Betreibers erweitern (z. B. wenn eine Maschine nach der Änderung wie „neu“ zu bewerten ist). Ziel ist, Pflichten und nächste Schritte sauber zu definieren, bevor umgesetzt wird.
Was brauche ich für eine schnelle Erst-Einordnung?
Idealerweise: kurze Beschreibung des Umbauvorhabens, Fotos/Skizzen, betroffene Baugruppen, geplante Betriebsarten, vorhandene Dokumente (Schaltplan, Steuerungskonzept, Anleitung) und den zeitlichen Rahmen.
