Maschinensicherheit · Altmaschinen · Rechtssicherheit
Sicherheitstechnische Beurteilung von Altmaschinen
Ältere Maschinen können auch heute noch sicher und rechtskonform betrieben werden – vorausgesetzt, sie werden systematisch beurteilt und an den Stand der Technik angepasst.
- Rechtssichere Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV
- Bewertung von Umbauten & wesentlichen Veränderungen
- Praxisnaher Maßnahmenplan für den Weiterbetrieb
Geeignet für Betreiber, Sicherheitsfachkräfte und Instandhaltung, die Altmaschinen sicher und wirtschaftlich betreiben wollen.
Rechtliche Grundlagen für Altmaschinen
Der rechtssichere Betrieb älterer Maschinen basiert auf klar definierten gesetzlichen Vorgaben. Diese schaffen den Rahmen dafür, Altmaschinen sicher, wirtschaftlich und verantwortungsvoll weiter zu betreiben.
Eine sicherheitstechnische Beurteilung von Altmaschinen stellt sicher, dass ältere Maschinen trotz fehlender oder veralteter Sicherheitsstandards sicher und rechtskonform betrieben werden können. Grundlage sind vor allem die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie einschlägige DGUV-Regeln und Normen.
Altmaschinen wurden meist vor Einführung der heutigen Maschinenrichtlinie gebaut oder seitdem nicht wesentlich verändert. Für Betreiber gilt:
- BetrSichV: verlangt eine Gefährdungsbeurteilung und einen sicheren Zustand – unabhängig vom Baujahr.
- ArbSchG: verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungen zu vermeiden oder zu minimieren.
- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG: gilt nur bei neuen Maschinen oder bei wesentlicher Veränderung.
Was ist eine sicherheitstechnische Beurteilung?
Eine strukturierte sicherheitstechnische Beurteilung zeigt auf, welche Risiken bei Altmaschinen bestehen und welche Maßnahmen für einen normgerechten Weiterbetrieb notwendig sind.
Die sicherheitstechnische Beurteilung einer Altmaschine ist eine systematische Analyse von Gefährdungen, Risiken und dem bestehenden Sicherheitsniveau. Ziel ist ein sicherer und wirtschaftlicher Weiterbetrieb.
Typische Bestandteile
- Prüfung der verfügbaren Dokumentation
- Sicht- und Funktionsprüfung der Maschine
- Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV & EN ISO 12100
- Abgleich mit dem Stand der Technik
- Erstellung eines Maßnahmenplans
- Dokumentation & Empfehlung zum Weiterbetrieb
Typische Gefährdungen bei Altmaschinen
Altmaschinen weisen häufig Sicherheitsdefizite auf, die im Laufe der Jahre durch Verschleiß, Technikstand oder fehlende Schutzeinrichtungen entstanden sind. Die wichtigsten Gefährdungsarten lassen sich in verschiedene Kategorien einteilen.
Mechanische Gefährdungen
- Fehlende oder unzureichende Schutzeinrichtungen
- Quetsch- und Scherstellen
Elektrische Gefährdungen
- Alter Schaltschrank
- Keine sicheren Not-Halt-Kreise
- Fehlende Kennzeichnung
Steuerung & weitere Risiken
- Keine sichere Steuerung oder Redundanz
- Lärm, Staub, thermische Risiken, Ergonomie
Vorgehensweise Schritt für Schritt
Eine fundierte Beurteilung folgt einem klaren Ablauf, der alle relevanten technischen und organisatorischen Aspekte systematisch berücksichtigt – rechtssicher, strukturiert und normkonform.
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1. Dokumentationsprüfung
Unterlagen prüfen, ergänzen und Unklarheiten identifizieren.
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2. Ist-Aufnahme
Technischen Zustand der Maschine vor Ort erfassen.
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3. Gefährdungsbeurteilung
Risiken ermitteln, bewerten und dokumentieren.
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4. Abgleich mit Normen
Bewertung des Sicherheitsniveaus nach dem Stand der Technik.
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5. Maßnahmenplan
Technische und organisatorische Maßnahmen priorisiert festlegen.
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6. Dokumentation
Abschließenden Prüfbericht und Empfehlungen zum Weiterbetrieb erstellen.
Wesentliche Veränderung?
Umbauten oder Modernisierungen können Auswirkungen auf den Maschinenstatus haben. Wird eine Maschine sicherheitsrelevant verändert, entsteht möglicherweise eine neue Rechtslage.
Wenn sicherheitsrelevante Umbauten vorgenommen werden, kann die Maschine zur „neuen Maschine“ werden:
- Konformitätsbewertung
- CE-Kennzeichnung
- Technische Dokumentation
Prüfpflichten & Verantwortlichkeiten
Damit eine Altmaschine dauerhaft sicher betrieben werden kann, müssen Betreiber regelmäßige Prüfungen einplanen und die Verantwortung für den sicheren Zustand jederzeit gewährleisten.
- Prüfung vor Inbetriebnahme
- Regelmäßige Prüfungen nach BetrSichV
- Dokumentation aller Maßnahmen
Die Verantwortung trägt der Betreiber – externe Experten unterstützen professionell.
Typische Nachrüstmaßnahmen
Für viele Altmaschinen sind gezielte Nachrüstungen erforderlich, um ein aktuelles Sicherheitsniveau zu erreichen und Risiken wirksam zu reduzieren.
FAQ: Sicherheitstechnische Beurteilung
Die wichtigsten Fragen rund um Altmaschinen, Sicherheitsanforderungen und Prüfpflichten sorgen für Klarheit im praktischen Arbeitsalltag.
Hat eine Altmaschine Bestandsschutz?
Nein, es gibt keinen Bestandsschutz – der Betreiber muss stets den sicheren Zustand der Maschine gewährleisten.
Braucht eine Altmaschine ein CE-Zeichen?
Nur bei einer wesentlichen Veränderung entsteht eine neue Maschine, für die eine CE-Kennzeichnung erforderlich ist.
Wer darf prüfen?
Prüfungen dürfen von befähigten Personen mit nachgewiesener Fachkunde durchgeführt werden.
Wie oft prüfen?
Der Prüfzyklus richtet sich nach Risiko und Nutzung, in der Praxis häufig jährlich – bei höherem Risiko ggf. kürzer.
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