Umbau Altmaschinen

Soll eine Maschine verändert bzw. sollen zusätzliche Baugruppen nachgerüstet werden, wird gegebenenfalls auch die Sicherheit der Maschine verändert. In dem Fall kann die Konformitätserklärung des Herstellers ihre Gültigkeit verlieren.

 

 

Eine vollständige neue Konformitätsbewertung ist jedoch nur erforderlich, wenn eine Maschine wesentlich verändert wird.

Eine wesentliche Veränderung liegt dann vor, wenn durch den Umbau eine neue Gefährdung bzw. eine Risikoerhöhung entsteht, die nicht mit einfachen Mitteln gesichert werden kann und im Falle eines Unfalls einen irreversiblen Schaden hervorruft.

 

 

Durch ein Beratung könnten wir Sie hier unterstützen und gemeinsam entscheiden welche Maßnahmen getroffen werden müssen.