Das Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- verpflichtet alle Arbeitgeber, die Gefährdungen der Beschäftigten
bei der Arbeit zu beurteilen, ggf. Maßnahmen abzuleiten und umzusetzen sowie das Ergebnis zu dokumentieren. So lässt sich feststellen, welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind. Wie der
Arbeitgeber die Beurteilung vorzunehmen hat, regelt das Gesetz nicht. Die Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger beraten den Arbeitgeber bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.
Hierbei können unsere kompetenten Fachkräfte Sie beraten und unterstützen.