Gefährdungsbeurteilungen, die Prüfungen bestehen.
Gefährdungsbeurteilungen sind die Grundlage für rechtssichere Arbeitssicherheit im Unternehmen. Fuhr EDV unterstützt Sie nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): nachvollziehbar dokumentiert, praxisnah abgeleitet und sauber in Maßnahmen überführt. Falls zusätzlich Maschinen-/CE-Themen relevant sind: Maschinensicherheit & CE.
- Klare Bewertung inkl. Maßnahmenplan, Verantwortlichen & Fristen
- Dokumentation als PDF/Word – strukturiert, verständlich, auditfest
- Pragmatisches Vorgehen: Begehung/Interviews, wo es wirklich nötig ist
Struktur statt Papierpflicht
Wir bringen Ihre Arbeitsbereiche, Tätigkeiten und Risiken in eine klare Struktur – damit Maßnahmen ableitbar und nachvollziehbar sind.
Maßnahmen, die umsetzbar sind
Keine Theorie: Wir priorisieren Maßnahmen praxisnah – inkl. Verantwortlichkeiten, Fristen und Wirksamkeitskontrolle.
Audit- und prüfungsfähig
Dokumentation, die externe Prüfungen unterstützt: sauber, konsistent und mit eindeutigen Entscheidungswegen.
So läuft die Zusammenarbeit ab
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1Kickoff & ScopeWelche Bereiche, Tätigkeiten, Maschinen/Arbeitsmittel – und welche Nachweise werden benötigt?
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2ErhebungBegehung/Interviews/Unterlagen: wir nehmen den Ist-Stand auf und klären reale Abläufe.
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3BewertungPriorisierung, Maßnahmen, Verantwortliche, Fristen – inkl. pragmatischer Umsetzungsempfehlungen unter Berücksichtigung aktueller Empfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
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4Übergabe & ReviewDokumente als PDF/Word, plus Update-/Review-Logik für Änderungen (Umbauten, neue Tätigkeiten, neue Arbeitsmittel). Wenn Maschinen betroffen sind, klären wir die Schnittstelle zur Risikobeurteilung/CE sauber mit.
Das bekommst du am Ende
Lieferumfang (typisch)
Je nach Umfang und Branche erstellen wir u. a.:
- Gefährdungsbeurteilung(en) je Bereich/Tätigkeit
- Risikobewertung mit Begründung
- Maßnahmenplan (Priorität, Verantwortliche, Fristen)
- Wirksamkeitskontrolle / Review-Hinweise
- Übergabe als PDF/Word inkl. Strukturvorlage
Passt das zu dir?
Typisch, wenn wenig Zeit für Doku bleibt, aber Audits/Prüfungen anstehen – oder wenn neue Maschinen, Umbauten oder neue Tätigkeiten hinzukommen. Für Altmaschinen bieten wir ergänzend sicherheitstechnische Beurteilungen an.
FAQ zur Gefährdungsbeurteilung
Wie schnell können wir starten?
In der Regel kurzfristig: Nach dem Erstgespräch klären wir Scope und vorhandene Unterlagen, danach starten Erhebung und Ausarbeitung.
Brauchen wir immer eine Begehung?
Nicht zwingend. Für viele Bereiche reichen strukturierte Interviews und Unterlagen – eine Begehung ist dort sinnvoll, wo reale Abläufe oder Schutzmaßnahmen verifiziert werden müssen.
Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?
Immer dann, wenn sich Arbeitsmittel, Verfahren, Organisation oder Gefährdungen ändern – entsprechend den Anforderungen des § 3 und § 5 ArbSchG – plus in sinnvollen Review-Zyklen. Wir geben Ihnen dafür eine klare Update-Logik mit.
Gefährdungsbeurteilung vs. Risikobeurteilung (Maschinen)?
Die Gefährdungsbeurteilung betrachtet Gefährdungen für Beschäftigte im Betrieb (Tätigkeiten/Arbeitsbereiche). Die Risikobeurteilung ist typischerweise maschinenbezogen – wenn CE relevant ist, finden Sie Details unter Maschinensicherheit & CE.
Unverbindlich anfragen
Schicken Sie uns kurz die wichtigsten Eckdaten (Branche, Bereiche, Standorte, Anzahl Tätigkeiten/Maschinen). Wir melden uns zeitnah mit Vorgehen und grober Aufwandseinschätzung. Wenn es zusätzlich um CE/Altmaschinen geht, können Sie sich vorab hier orientieren: Maschinensicherheit & CE.